Kosten

Grundsätzlich wird, sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wird, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG ) abgerechnet.

Auf Wunsch vereinbare ich mit Ihnen für meine außergerichtliche Tätigkeit einschließlich der Erstellung von Gutachten auch Zeithonorar. Sie bezahlen dann nur die Zeit die ich tatsächlich für Sie arbeite. Nähre Einzelheiten erfahren Sie bei der Mandatsaufnahme. Sprechen Sie mich darauf an!

Für die erste Beratung eines Verbrauchers werden keinesfalls mehr als rund 255,00 € berechnet (190,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer).

Es gibt jedoch auch Sonderpreise für Erstberatung bis zu 30 Minuten.

Bitte sprechen Sie mich bei Beginn des Gesprächs darauf an.

 

Staatliche Hilfen

Wenn Sie  nicht in der Lage sind, die Kosten für die Rechtsberatung oder die anwaltliche Tätigkeit zu bezahlen, haben Sie Anspruch auf staatliche Hilfen.

Hierfür hat der Staat für eine Beratung und die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts die Beratungshilfe vorgesehen. Es muss hierfür von Ihnen ein Berechtigungsschein vorlegt werden, welcher beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes (Rechtsantragsstelle) beantragt werden muss

Bitte besorgen Sie sich den Berechtigungsschein bereits bevor Sie den Anwalt aufsuchen und legen diesen dann bei unserer ersten Besprechung vor.

Für gerichtliche Verfahren steht die Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Ich werde für Sie überprüfen, ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht und diese sodann für Sie beantragen.

Wenn Sie staatlichen Hilfen, wie Beratungshilfe für meine außergerichtliche Tätigkeit oder Prozesskostenhilfe für meine gerichtliche Tätigkeit in Anspruch nehmen wollen, scheuen Sie sich nicht davor mich darauf anzusprechen

Erhalten Sie staatliche Hilfen rechne ich meine Gebühren direkt gegenüber der Staatskasse ab.